Container für jeden Zweck –
Fachgerechte Entsorgung

Absetz- und Abrollcontainer schnell und zuverlässig in Plattling und ganz Niederbayern. Einfach anfragen – wir kümmern uns um den Rest.

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Container mieten – einfach, schnell, zuverlässig

Sie benötigen für Ihr Projekt einen Container? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir versorgen Privat- und Gewerbekunden in Plattling, Niederbayern und deutschlandweit mit Absetz- und Abrollcontainern in verschiedenen Größen. Egal ob Bauschutt, Grünschnitt, Sperrmüll oder Erdaushub – wir liefern den passenden Container direkt zu Ihnen und holen ihn nach getaner Arbeit wieder ab.

Unsere erfahrenen Fahrer stellen den Container genau dort auf, wo Sie ihn brauchen. Dank moderner Fahrzeugtechnik können wir auch schwierige Stellplätze problemlos bedienen. Mit einem Bestand von weit über 100 Containern stemmen wir kleine und große Projekte schnell und flexibel – ganz zu Ihrer Zufriedenheit. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin – in der Regel liefern wir innerhalb von zwei Werktagen.

  • Offene und geschlossene Absetzmulden: 5 bis 15 Kubimketer
  • Offene Abrollmulden: 10 bis 40 Kubikmeter
  • Fachgerechte Entsorgung aller genehmigten Abfallarten
  • Schnelle Lieferung in Plattling und Umgebung

Dank unserer zertifizierten Entsorgungsfachleute hat unser Familienbetrieb deutschlandweit die Beförderungserlaubnis für sämtliche Abfallarten (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle)!

Sie erhalten von uns alles aus einer Hand – von der Beprobung über den Transport bis zur fachgerechten Entsorgung.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zum richtigen Container oder zur Entsorgung? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Öffnungszeiten
Mo – Fr: 07:30 – 17:30 Uhr
Häufige Fragen – Direkt zum Thema springen
Welche Abfallart soll in den Container?

Bitte befüllen Sie den Container nur mit einer Abfallart – Mischfüllungen verteuern die Entsorgung erheblich. Bei Fragen zur Sortierung beraten wir Sie gerne.

Entsteht beim Abriss und Umbau von Gebäuden, wenn verschiedene mineralische und nicht-mineralische Bestandteile nicht getrennt werden können.

Zulässige Materialien
  • Beton, Ziegel, Fliesen, Mörtel, Putz
  • Sand und Kiesanteile
  • Kleinere Mengen Holz, Metall oder Kunststoff als Anhaftungen
  • Gemischtes Abbruchmaterial aus Hochbau und Tiefbau
Nicht zulässig
  • Gipskarton (→ AVV 17 08 02, eigener Container)
  • Holz in größeren Mengen (→ eigene AVV-Klasse)
  • Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor)
  • Farben, Lacke, Chemikalien
  • Asbest, Teer/Bitumen, Elektroschrott, Hausmüll

Sortenreiner mineralischer Bauschutt, der aufbereitet und als Recyclingmaterial wiederverwendet werden kann.

Zulässige Materialien
  • Beton (unverschmutzt)
  • Ziegel und Mauerwerk (sauber)
  • Fliesen und Keramik
  • Mörtel, Pflastersteine, Bordsteine
  • Kalksandstein
Nicht zulässig
  • Gips / Gipskarton
  • Holz, Metall, Kunststoff
  • Dämmstoffe jeglicher Art
  • Teer / Bitumen
  • Farben, Lacke, Asbest
  • Hausmüll, Erdreich

Verunreinigter oder gemischter mineralischer Bauschutt, der nicht als Recyclingmaterial aufbereitet werden kann und als Abfall beseitigt wird.

Zulässige Materialien
  • Beton mit Anhaftungen (Farbreste, Mörtel)
  • Ziegel mit Mörtelresten
  • Mischmauerwerk (Ziegel + Beton)
  • Leicht verschmutzter mineralischer Bauschutt
Nicht zulässig
  • Gips / Gipskarton
  • Holz in größeren Mengen
  • Dämmstoffe
  • Teer / Bitumen
  • Farben, Lacke, Asbest
  • Hausmüll

Fest gebundene asbesthaltige Baustoffe (z.B. Eternit) aus Abbruch und Sanierung. Gelten als gefährlicher Abfall und müssen separat erfasst und in speziell gekennzeichneten Säcken verpackt werden.

Zulässige Materialien
  • Asbestzement-Dacheindeckungen (Wellplatten, Eternitplatten)
  • Asbestzement-Fassadenverkleidungen (Schindeln, Fassadenplatten)
  • Asbestzement-Lüftungs- und Abflussrohre
  • Blumenkästen, Fensterbänke aus Asbestzement
  • Asbesthaltige Leichtbauplatten (Brandschutzplatten, Wandverkleidungen)
  • Vinyl-Asbest-Fliesen (Floor-Flex-Platten), Cushion-Vinyl-Beläge
  • Linoleum mit asbesthaltigen Klebern oder Unterlagen
Nicht zulässig
  • Bauschutt
  • Dämmmaterial
  • Sonstige Abfälle / Hausmüll

Gipskartonplatten, Gipsputz und andere Gipsbaustoffe aus dem Innenausbau müssen sortenrein und trocken entsorgt werden.

Zulässige Materialien
  • Gipskartonplatten (Innenbereich)
  • Gipsputz und Gipsfaserplatten
  • Trennwandplatten aus Gips
  • Trockenbauprofile (ohne Schüttung)
Nicht zulässig
  • Gipsplatten aus dem Außenbereich (sulfathaltig!)
  • Estrich, Fliesen, Beton
  • Holz, Dämmstoffe
  • Feuchte oder schimmelige Gipsplatten
  • Hausmüll

Naturbelassenes, unbehandeltes Holz ohne Beschichtungen oder Imprägnierungen, das zur energetischen oder stofflichen Verwertung geeignet ist.

Zulässige Materialien
  • Unbehandelte Paletten
  • Kisten und Obstkisten
  • Verschalungsbretter (unbehandelt)
  • Sägerestholz, Sägespäne
  • Unbehandelte Konstruktionshölzer
Nicht zulässig
  • Lackiertes oder beschichtetes Holz
  • Imprägniertes oder druckbehandeltes Holz
  • Spanplatten, MDF, OSB
  • Holz mit anhaftenden Metallteilen
  • Feuchtes, fauliges oder schimmeliges Holz

Beschichtetes oder lackiertes Holz aus Innenräumen, das gesondert von unbehandeltem Holz entsorgt wird.

Zulässige Materialien
  • Möbelholz (lackiert, beschichtet)
  • Dielenböden, Laminat
  • Innentüren und Rahmen
  • Innenfenster (Holz)
  • Spanplatten, MDF, Furnierplatten
Nicht zulässig
  • Druckimprägniertes Holz (Kat. A IV)
  • Holz mit Teerbestandteilen
  • Bahnschwellen (Sonderentsorgung)
  • PCB-haltiges Holz
  • Holz mit starkem Schimmelbefall

Druckimprägniertes, chromathaltiges oder anderweitig schadstoffbelastetes Altholz aus dem Außenbereich – gilt als gefährlicher Abfall, bitte vorab anfragen.

Zulässige Materialien
  • Druckimprägnierte Gartenhölzer (Zaunpfähle, Terrassendielen)
  • Alte Carport-Hölzer (imprägniert)
  • Verwitterte Außenfenster (Holz)
  • Chromat-imprägniertes Bauholz
  • Alte Bahnschwellen (auf Anfrage)
Nicht zulässig
  • Holz mit Asbestanhaftungen (zertifizierten Fachbetrieb beauftragen)
  • PCB-haltiges Holz (gesonderte Entsorgung)
  • Holz mit Teer-/Bitumen-Beschichtungen
  • Unbehandeltes Holz (→ Kat. A I)
  • Haushaltsholzmüll, Hausmüll

Papier- und Kartonverpackungen aus Gewerbe und Handel können sortenrein in größeren Mengen per Container entsorgt werden.

Zulässige Materialien
  • Wellpappe und Kartonagen
  • Papp- und Papierverpackungen
  • Versandkartons (leergut)
  • Gewerblicher Verpackungskarton
Nicht zulässig
  • Beschichtete / laminierte Kartons (z.B. Tetrapak)
  • Kartons mit Lebensmittelresten
  • Plastikfolien, Styropor
  • Hausmüll und Restabfall

Kunststofffolien und Verpackungsfolien aus Gewerbe und Industrie werden separat von Kartonagen gesammelt.

Zulässige Materialien
  • Stretchfolie und Schrumpffolie
  • PE-Folie und PP-Säcke
  • Kunststoffverpackungsfolien
  • Luftpolsterfolie
Nicht zulässig
  • Karton und Papier (→ AVV 15 01 01)
  • Styropor / EPS
  • PVC-Folie (gesonderte Entsorgung)
  • Folien mit Lebensmittelresten
  • Hausmüll und Restabfall

Gartenabfälle wie Äste, Hecken, Rasenschnitt und Laub aus Privatgärten und Grünanlagen.

Zulässige Materialien
  • Äste und Zweige (Durchmesser bis ca. 10 cm)
  • Heckenschnitt und Strauchschnitt
  • Rasenschnitt und Laub
  • Blumen- und Pflanzenabfälle
  • Kleinere Sträucher
Nicht zulässig
  • Erde und Erdreich
  • Steine und Pflastersteine
  • Baumstümpfe und dicke Stämme (→ eigene Kategorie)
  • Hausmüll, Glas, Metall, Kunststoff

Baumstümpfe, Wurzeln und dicke Baumstämme werden aufgrund ihres Gewichts und ihrer Größe separat erfasst – bitte vorab anfragen.

Zulässige Materialien
  • Baumstümpfe und Baumwurzeln
  • Baumstämme und Starkholz
  • Abschnitte aus Garten- und Landschaftspflege
Nicht zulässig
  • Großmengen Erdreich an Wurzeln (vorher abschütteln)
  • Grünschnitt (→ eigene Kategorie)
  • Bauholz oder Zaunpfähle
  • Hausmüll

Unbelasteter, natürlicher Bodenaushub ohne Beimischungen, der je nach Qualität zur Wiederverwertung geeignet ist.

Zulässige Materialien
  • Natürlicher Bodenaushub
  • Kies und Sand (natürlich)
  • Ton und Lehm
  • Unbelastetes Erdreich (ohne Fremdanteile)
Nicht zulässig
  • Bauschutt, Steine, Beton, Pflastersteine
  • Asphalt oder Teer
  • Organisches Material (Humus, Wurzeln)
  • Kontaminierter oder schadstoffbelasteter Boden

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen wie Steinen, Ziegelresten oder Betonbrocken aus Baumaßnahmen.

Zulässige Materialien
  • Erdreich mit Kies- oder Steinanteilen
  • Bodenmaterial mit mineralischem Bauschutt
  • Aushub mit Ziegelresten oder Mörtelresten
Nicht zulässig
  • Teer- / Bitumenanteile
  • Kunststoffe, Metall
  • Organische Abfälle (Holz, Grünschnitt)
  • Chemikalien
  • Kontaminierte oder schadstoffbelastete Böden

Teerhaltiges Bitumendachpapier (Altdachpappe) gilt als gefährlicher Abfall und muss separat von teerfreien Materialien entsorgt werden.

Zulässige Materialien
  • Teerhaltige Dachpappe (Altdachpappe, Baujahr vor ca. 1985)
  • Teerhaltige Bitumenbahnen
  • PAK-haltige Dachpapiere
Nicht zulässig
  • Teerfreie Bitumenbahnen (→ andere AVV-Klasse)
  • Dämmplatten (EPS, Mineralwolle)
  • Eternitplatten oder Faserzementplatten
  • Asbesthaltige Materialien (→ zertifizierter Fachbetrieb!)
  • Hausmüll

Künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle) aus Wärme- und Schalldämmung sind als potenziell gefährlicher Abfall gesondert zu entsorgen.

Zulässige Materialien
  • Glaswolle (KMF)
  • Steinwolle und Mineralwolle
  • Schlackenwolle
  • Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern
Nicht zulässig
  • Styropor / EPS (→ andere AVV-Klasse)
  • Asbest (→ zertifizierter Fachbetrieb erforderlich!)
  • PUR-Schaum / Schaumstoff
  • Bitumenbahnen oder Dachpappe
  • Hausmüll und Restabfall

Sperrige Haushaltsgegenstände, alte Möbel und Materialien aus Haushaltsauflösungen finden im Container Platz.

Zulässige Materialien
  • Alte Möbel (Sofas, Schränke, Tische)
  • Teppiche und Bodenbeläge
  • Matratzen und Bettzubehör
  • Haushaltsauflösungen allgemein
  • Sperrige Haushaltsgegenstände
Nicht zulässig
  • Farben, Lacke, Chemikalien (Sonderabfall)
  • Batterien und Akkus
  • Elektro-Haushaltsgeräte (getrennte Entsorgung)
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
  • Asbest oder gefährliche Baustoffe
Welche Menge soll entsorgt werden?

Nicht sicher welche Containergröße Sie brauchen? Hier ein paar typische Richtwerte als Orientierung. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne telefonisch.

Eine typische Badsanierung (Fliesen, Wanne, WC, Waschbecken) füllt ca. 3–5 m³. Ein Absetzcontainer mit 5 m³ ist hier in der Regel ausreichend. Bei größerem Umbau (Trockenbauwände, Estrich) kann ein 7-m³-Container sinnvoll sein.

Erdaushub ist schwerer als es aussieht. Ein Standard-Pool (Ø 3 m, Tiefe 1,2 m) erzeugt ca. 8–12 m³ Bodenmaterial. Abrollcontainer mit 10 oder 20 m³ sind hierfür gut geeignet. Das Gewichtslimit des Containers beachten!

Gartenabfälle sind durch die Lufteinschlüsse deutlich voluminöser. Für eine mittelgroße Gartenreinigung (Hecke, Äste, Strauchschnitt) reichen oft 5–7 m³. Bei größeren Gartenprojekten empfehlen wir einen Abrollcontainer.

Eine vollständige Wohnungsauflösung (3-Zimmer-Wohnung) füllt erfahrungsgemäß 7–15 m³. Für eine Kellerentrümpelung genügen meist 5 m³. Bei Haushaltsauflösungen empfehlen wir, lieber einen größeren Container zu bestellen – Leerfahrten vermeiden Kosten.

Welcher Container passt zu Ihrem Vorhaben?
Absetzcontainer – kompakt und vielseitig

Absetzcontainer sind ideal für kleinere bis mittlere Mengen. Sie werden vom Fahrzeug abgesetzt und nehmen daher wenig Platz auf dem Stellplatz ein. Optimal für Baustellen, Gärten und enge Hofeinfahrten.

Absetzcontainer 5 m³
Absetzcontainer 5 m³
Absetzcontainer 7 m³
Absetzcontainer 7 m³
Absetzcontainer 10 m³
Absetzcontainer 10 m³
Absetzcontainer mit Deckel – witterungsgeschützt

Dank geschlossenem Deckel ideal für Materialien, die trocken bleiben müssen (z.B. Gipskarton, Dämmmaterial). Verhindert außerdem das Einwehen von Fremdstoffen und das unerwünschte Befüllen durch Dritte.

Absetzcontainer mit Deckel 7 m³
Mit Deckel 7 m³
Absetzcontainer mit Deckel 11 m³
Mit Deckel 11 m³
Abrollcontainer – für große Mengen

Abrollcontainer werden vom Fahrzeug auf den Boden gerollt und eignen sich besonders für schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub sowie für größere Projekte. Sie stehen tiefer und erleichtern das Einwerfen von schweren Lasten.

Abrollcontainer 10 m³
Abrollcontainer 10 m³
Abrollcontainer 20 m³
Abrollcontainer 20 m³
Abrollcontainer 36 m³
Abrollcontainer 36 m³
Stellplatz für den Container

Für eine reibungslose Anlieferung benötigen wir einen geeigneten Stellplatz. Bitte berücksichtigen Sie folgende Anforderungen:

Anforderungen an den Untergrund
  • Tragfähiger Untergrund (kein aufgeweichter Boden)
  • Asphalt, Pflaster oder verdichteter Schotter ideal
  • Gewicht des vollen Containers: bis zu 30 Tonnen (Abrollcontainer)
Platzbedarf
  • Mindestbreite Zufahrt: ca. 3,5 m
  • Lichte Höhe: mind. 4,5 m (Äste, Leitungen beachten)
  • Rangierraum vor dem Stellplatz: ca. 10–15 m
Öffentlicher Stellplatz
  • Genehmigung der Gemeinde/Stadt erforderlich
  • Bitte ca. 5 Werktage im Voraus beantragen
  • Wir helfen Ihnen gerne beim Beantragungsverfahren
LKW setzt Container ab

Absetzcontainer – präzises Absetzen auch auf engem Raum

LKW mit Abrollcontainer

Abrollcontainer – für großvolumige Projekte

Termin & Zeitraum
Vorlaufzeit

Bitte melden Sie Ihren Bedarf mindestens 2 Werktage vor dem gewünschten Liefertermin.

Für einen Container auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg) sollten Sie die Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt mindestens 5 Werktage vorher beantragen.

Mietdauer & Kosten

Der Container steht Ihnen 5 Miet-Freitage ohne Aufpreis zur Verfügung. Ab dem 6. Tag berechnen wir eine faire Tagespauschale.

Benötigen Sie den Container länger? Kein Problem – sprechen Sie uns einfach an, wir finden eine passende Lösung.

Was kommt danach?
Abtransport & fachgerechte Entsorgung

Sobald der Container voll ist oder Ihre Arbeiten abgeschlossen sind, kümmern wir uns um die schnelle Abholung. Auf Wunsch rufen wir Sie kurz vorher an.

So funktioniert’s:
  1. Sie geben uns Bescheid, dass der Container abgeholt werden kann
  2. Wir vereinbaren einen Abholtermin (in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen)
  3. Unser Fahrer holt den Container ab und transportiert ihn zu unserer Anlage
  4. Das Material wird nach Abfallart sortiert und dem geeigneten Verwertungsweg zugeführt
  5. Sie erhalten eine Entsorgungsnachweis-Dokumentation auf Wunsch
Container maximale Füllhöhe – nicht über Oberkante befüllen

Container dürfen nicht über die Oberkante befüllt werden.